Liebe KollegInnen,
unten Stehendes ist mir gerade untergekommen, allerdings weiß ich nicht so recht was damit anzufangen:
Mir liegt eine Publikation vor, die folgende Angabe enthält: „Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine geringfügig veränderte Zulassungsarbeit für das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien.“
Laut Suchmaschinen-Schnellbefragung sind Zulassungsarbeiten die Abschlussarbeiten eines Lehramtstudienganges an Universitäten oder pädagogischen Hochschulen (im konkreten Fall wohl der Philipps-Universität in Marburg).
Somit die Frage: Qualifiziert sich das Ding als Hochschulschrift? Ich würde prinzipiell sagen: ja (und habe es auch entsprechend aufgenommen > AC15290966)
Was allerdings tun mit der „Art des Abschlusses“ im Hochschulschriftenvermerk? Gibt es da Ideen (oder im Idealfall: Wissen ) was hier am Besten angegeben werden kann?
Vielen Dank schonmal im Voraus!